Energieberatung

Die Bundesregierung hat heute die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet und damit einen weiteren Meilenstein zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland gesetzt.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent,

die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011,

die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes),

die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung,

Anreize zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.